Einzeltherapie

Nach einem Erstgespräch werden in der Regel fünf weitere sogenannte probatorische Sitzungen vereinbart. Diese dienen neben dem gegenseitigen Kennen lernen der Frage, welche Therapieform die passende ist (Indikation). Dazu gehört auch die Erhebung der Familienanamnese.

Danach wird gemeinsam überlegt, ob und in welcher Form eine Therapie angezeigt ist. Falls eine Einzeltherapie in Frage kommt, stehen drei Verfahren zur Auswahl:

die Kurzpsychotherapie bei einem klar begrenzten Problem mit in der Regel 25 Sitzungen;
die tiefenpsychologische fundierte Psychotherapie mit in der Regel einer Sitzung pro Woche (50-100 Stunden);
die analytische Psychotherapie mit in der Regel zwei Sitzungen pro Woche (80-300 Stunden).
 

Die Stundenzahl entspricht den Bewilligungsgrenzen der gesetzlichen Kassen und der Beihilfe.
Das Honorar entspricht der Gebührenordnung Psychotherapie (GOP/GOÄ).
Die anerkannten Verfahren sind beihilfefähig!

Dr. Dieter Funke

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